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Geldwäscheprävention: AMLA-Konsultation zur Risikobewertung von Steuerberatern (RTS Risk)

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Bewertung des Risikoprofils von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors durch. Die Konsultation richtet sich auch an Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und läuft bis zum 27. September 2026. 

Der RTS soll künftig die Methodik vorgeben, nach der die Steuerberaterkammern das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko ihrer Mitglieder bewerten und einer Risikoklasse zuordnen. Hierzu sollen in regelmäßigen Abständen verschiedene Daten bei den Berufsangehörigen erhoben werden. 

Aus Sicht der Steuerberaterkammern bestehen insbesondere Bedenken hinsichtlich 

  • des erheblichen Umfangs der vorgesehenen Datenerhebung,
  • teilweise für Steuerberater nicht einschlägiger Datenpunkte,
  • zu niedriger Schwellenwerte für eine vereinfachte Bewertung kleiner Kanzleien,
  • des damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie- und Verwaltungsaufwands sowie
  • der vorgesehenen kurzen Bewertungsintervalle. 

Als Berufsangehörige können Sie sich unmittelbar an der Konsultation beteiligen. Alternativ können Sie Ihre Hinweise und Anregungen direkt an die Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht@bstbk.de) senden. Die Fragebögen der AMLA stehen auch in deutscher Sprache hier zur Verfügung.

Die Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer werden sich an der Konsultation sowie der öffentlichen Anhörung beteiligen.

Nachtrag:
Leider hat die AMLA das Antwortformular kurzfristig noch einmal angepasst. So öffnet sich im Allgemeinen Formular beispielsweise bei der Frage 1 („Wie würden Sie die im RTS-Entwurf enthaltenen Vorschläge insgesamt bewerten?“), wenn man die Antwort „unzulänglich“ auswählt, ein neues Freitextfeld, in das man die Begründung eintragen soll. Hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld. Die Bundessteuerberaterkammer schlägt daher vor, dass hier lediglich kurz auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen wird („Wir verweisen auf unsere nachstehenden Ausführungen.“). Dies gilt auch für weitere Fragen, wo sich ein entsprechendes neues Freitextfeld öffnet. 

 

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