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Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Mit heutigem Datum ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuervermeidung, in welchem die Änderung der Abgabenordnung enthalten ist, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, bis zum 31. Mai 2022. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen, haben bis zum 31. Oktober 2021 Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.

Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.

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