Nachdem die geplante RVG-Änderung am 31. Januar 2025 im Bundestag beschlossen wurde, hat das BMF nun auch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) erlassen. Am 6. Februar 2025 wurde sie dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt (BR-Drs. 61/25).
Die Entscheidung des Bundesrats wird für die Plenarsitzung am 21. März 2025 erwartet. Die Änderungen könnten dann frühestens zum 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Wichtig: Inhaltlich wurden gegenüber dem letzten Entwurf keine Anpassungen vorgenommen – insbesondere bleibt es bei den bisher geplanten Erhöhungen von ca. 6-9 %.
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