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Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA

Mit der Förderrichtlinie des BMWi zur Förderung des unternehmerischen Know-hows werden sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie auch spezielle Beratungen von Unternehmen gefördert (Artikel vom 06.04.2020).

Im Rahmen dieses Förderprogramms können zu allen von ihm abgedeckten Themen grundsätzlich auch Beratungen durch Steuerberater gefördert werden. Eine Beratung zu steuerlichen Fragen wird dagegen nicht gefördert, auch nicht Corona-induzierte Steuerfragen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zwischen dem BMWi, dem BAFA und der BStBK besteht seit Jahren Übereinstimmung darüber, dass Steuerberater Berater im Sinne der Richtlinien sein können. Die Voraussetzung, dass mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein muss, gilt bei Steuerberatern grundsätzlich als erfüllt. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Übereinstimmung prüft das BAFA in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Beratungsförderung erfüllt sind. Steuerberater müssen damit auch die Qualitätsanforderungen des BAFA erfüllen.

Die BStBK setzt sich aktuell dafür ein, weitere Erleichterungen für Steuerberater bei der BAFA zu erreichen.

(https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html)

 

 

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