Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Dies sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) 2022/879 vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vor (vgl. Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022). Diese Regelung ist Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU, das vom Europäischen Rat am 30. Mai 2022 beschlossen wurde. Die neue Sanktionsregelung, die am 4. Juni 2022 in Kraft getreten ist, hat den folgenden Wortlaut:
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