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Einsatz für Verlängerung der Antragsfrist Überbrückungshilfe II

Kammerpräsident Fritz Güntzler hat heute ein Schreiben an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann gerichtet. Darin ersucht er den Minister, sich für eine zweimonatige Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II vom 31.01.2021 auf den 31.03.2021 einzusetzen.

Anlass des Schreibens war eine gravierende Änderung vom 4. Dezember in den Frage-und-Antwort-Katalogen auf den Seiten des Antragsportals, die viele Steuerberaterinnen und Steuerberater derart verunsicherte, dass sie zum Teil keine Anträge auf Überbrückungshilfe II stellten. Die Änderung im Punkt 4.16 des Frage-und-Antwort-Katalogs des Bundeswirtschaftsministeriums wurde zu diesem Zeitpunkt weder öffentlich angekündigt noch näher erläutert. Inhaltlich wurden die Voraussetzungen für das Stellen von Anträgen auf Überbrückungshilfe II um beihilferechtliche Vorgaben ergänzt. Allerdings warf die knappe Regelung viele Fragen auf, die selbst die Hotline des BMWi nicht verlässlich beantworten konnte.

Erst seit dem vergangenen Wochenende sind auf dem Antragsportal auch Antworten auf die beihilferechtlichen Fragestellungen zu finden. Diese sind sehr umfangreich und erfordern neben einer zeitintensiven Einarbeitung möglicherweise auch eine anschließende Überprüfung jedes betroffenen Antrags. Dies ist jedoch – neben den nun ebenfalls zu beantragenden Dezemberhilfen – innerhalb von drei Wochen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt zu bewältigen. Nur mit einer verlängerten Antragsfrist kann gewährleistet werden, dass die dringend erwarteten Hilfszahlungen für die Unternehmen in korrekter Höhe eintreffen.

 

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