Seitenbereiche
Inhalt

Eingabe zum Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

beiliegend erhalten Sie zur Kenntnisnahme die Eingabe der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur o. g. Thematik, die gegenüber dem BMJV sowie gleichlautend dem BfJ abgegeben wurde.

Die BStBK fordert darin, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2024 bis Ende April 2026 zu verzichten.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.