Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
beiliegend erhalten Sie zur Kenntnisnahme die Eingabe der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur o. g. Thematik, die gegenüber dem BMJV sowie gleichlautend dem BfJ abgegeben wurde.
Die BStBK fordert darin, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2024 bis Ende April 2026 zu verzichten.
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