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De-Mail-Dienste werden zum 31. Dezember 2026 eingestellt

Zum 31. Dezember 2026 werden sämtliche bestehenden De-Mail-Dienste eingestellt. Bestehende De-Mail-Konten können bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin genutzt werden. Neue De-Mail-Konten können nicht mehr eingerichtet werden. 

Grundlage hierfür ist das im Bundesgesetzblatt vom 9. Juli 2026 verkündete Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Danach tritt das De-Mail-Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 

Wird De-Mail z. B. in der Mandantenkommunikation noch genutzt, empfiehlt sich eine recht zeitige Sicherung bestehender Nachrichtenbestände sowie die zeitnahe Umstellung der Kanzleiabläufe. De-Mail-Adressen finden sich teilweise noch in veröffentlichten Informationen oder internen Unterlagen. Zu prüfen sind insbesondere das Impressum der Kanzleiwebseite, Datenschutzhinweise und Briefbögen. 
 
Ist kein De-Mail-Konto vorhanden, besteht regelmäßig kein weiterer Handlungsbedarf. 

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