Seitenbereiche
Inhalt

Corona-Soforthilfen: Rückzahlungsfrist verlängert bis 31.10.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die ursprüngliche Rückzahlungsfrist 28.02.2022 wurde auf den 31.10.2022 verlegt. In diesem Zeitraum können Rückzahlende ohne weiteren Antrag eine Ratenzahlung oder eine Komplettrückzahlung zu einem geeigneten Zeitpunkt vornehmen. Die Verlängerung der Rückzahlungsfrist geht auf die aktuelle finanzielle Situation der Unternehmen ein.

Um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall eine Rückzahlung aufgrund zu viel erhaltener Hilfen erforderlich ist, sind Antragstellende weiterhin aufgefordert, zeitnah am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die Abgabe der benötigten Informationen ist auch nach Ablauf der ersten Frist am 17. Dezember 2021 möglich, das Datenportal bleibt geöffnet. 

Antragstellende, die sich bis zum 20.12.2021 nicht zurückgemeldet haben, bekommen im Januar eine erneute Aufforderung zur Rückmeldung bis Ende Januar. All diejenigen, die ab dem 20.12.2021 ihre Meldungen eingeben und dann das Schreiben noch bekommen, können dies ignorieren. (Diese „Doppelung“ ist aus technischen Gründen nicht zu umgehen.)

Die Meldung der NBank finden Sie unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Corona-Soforthilfen-Frist-f%C3%BCr-R%C3%BCckzahlungen-verl%C3%A4ngert.jsp 

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.