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Bundessteuerberaterkammer fordert Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen in beratenen Fällen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich mit dem folgenden Appell an das Bundesministerium der Finanzen gewandt:

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Über die Landeskammern erreicht die BStBK dringende Appelle aus dem Berufsstand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist. Es wird dringend eine weitere Fristverlängerung in beratenen Fällen gebraucht. Die bisherige Fristverlängerung ist nicht auf Steuerberaterinnen und Steuerberater beschränkt, sondern gilt für alle, die zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind. Deshalb suchen erst jetzt viele bisher unberatene Steuerpflichtige in Anbetracht des nahenden Fristablaufs eine Steuerberaterin oder Steuerberatater zur Erstellung der Feststellungserklärung auf. In vielen Fällen nachdem sie die Feststellungserklärung zunächst vergeblich selbst zu erstellen versuchten oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben.

Da eine verspätete Abgabe der Feststellungserklärungen zu Sanktionen führen kann, Steuerberaterinnen und Steuerberater aber vielfach die fristgerechte Abgabe aus den benannten Gründen nicht gewährleisten können, bittet die BStBK das Bundesministerium der Finanzen mit Nachdruck, die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen für beratene Fälle bis 31. Mai 2023 zu verlängern.

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