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BStBK veröffentlicht FAQ „Allgemeine digitale Aufbewahrung“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung bereit. Ziel ist es, den Berufsstand bei der rechtssicheren und praktikablen Umsetzung von Aufbewahrungspflichten in digitalen Prozessen zu unterstützen – insbesondere im Schnittfeld von Handelsrecht, Steuerrecht (GoBD) und ausgewählten Datenschutzfragen. Der Umstieg auf digitale Abläufe wirft regelmäßig Fragen auf: Welche Unterlagen sind aufbewahrungspflichtig und wie lange? Reicht die digitale Ablage als Scan (PDF) aus – auch bei unterschriebenen Originalen? Müssen E-Mails archiviert werden? Wie lassen sich steuerrelevante Daten in heterogenen Systemlandschaften identifizieren und vollständig vorhalten? Und welche Anforderungen gelten bei Konvertierung, Verdichtung, Systemwechseln oder beim Umgang mit Kassendaten?
Der FAQ-Katalog greift diese Themen entlang praxisnaher Fragestellungen auf und behandelt u. a.:

  • Handelsrechtliche Aufbewahrung inkl. Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahresabschlüssen, Formaten, Signaturen und zeitlichen Abläufen
  • Steuerrechtliche Anforderungen (GoBD): Identifikation steuerrelevanter Daten, E-Mail-Archivierung, Vorsysteme/Stammdaten, Ordnungssysteme, Unveränderbarkeit
  • Dateiformate & Reproduzierbarkeit, Vermeidung von Doppelerfassung, Anforderungen an bildliche Erfassung
  • Zugriffsarten im Prüfungsfall, Archivphase/Nachbetriebsphase, risikomindernde Maßnahmen
  • Systemmigration und GoBD-konforme Überführung von Archivdaten
  • Auslagerung (auch Ausland) inkl. elektronischer Rechnungen und besondere Fragestellungen zu Signaturen
  • Entgeltunterlagen nach BVV sowie ausgewählte DSGVO-Themen (Löschfristen, Schwärzen, Auslagerung auf Dritte)

Laden Sie hier den FAQ als PDF herunter: FAQ-Katalog.

 

Erscheinungsdatum:

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