Seitenbereiche
Inhalt

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder eingeführt. Besonders hervorzuheben ist die Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, der für Kombiangebote aus Speisen und Getränken eine pauschale Aufteilung vorsieht. Für Leistungen, die in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 erbracht werden, wird zudem eine Übergangsregelung zur Anwendung des bis dahin gültigen Regelsteuersatzes von 19 % getroffen. Weitere Details zu den neuen Regelungen finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.