Ab dem 1. Januar 2026 wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder eingeführt. Besonders hervorzuheben ist die Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, der für Kombiangebote aus Speisen und Getränken eine pauschale Aufteilung vorsieht. Für Leistungen, die in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 erbracht werden, wird zudem eine Übergangsregelung zur Anwendung des bis dahin gültigen Regelsteuersatzes von 19 % getroffen. Weitere Details zu den neuen Regelungen finden Sie im aktuellen BMF-Schreiben.
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