Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Eintragung von Ausbildungsverträgen wird nur noch mit dem Service „Ausbildungsvertrag online“ vorgenommen. Diesen Service finden Sie aufgrund einer technischen Umstellung ab dem 24.10.2024, 12:00 Uhr unter https://apps.datev.de/avopf/web/9/willkommen .
Die technische Umstellung erfordert außerdem, dass jeder Anwender (Kanzlei) der bereits registriert ist, einmalig ein neues Passwort über die Funktion Passwort vergessen vergeben muss. Der Anwender erhält dazu beim Aufruf der Anwendung über den neuen Link einen Dialog angezeigt. Bestehende Ausbildungsverträge der Kanzlei bleiben in der Anwendung erhalten.
Mit dem Ausbildungsvertrag online haben Ausbilder die Möglichkeit, Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung bequem zu erfassen. Die erfassten Daten werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt.
Die Unterlagen werden als PDF ausgedruckt. Die unterschriebenen Vertragsunterlagen (Ausbildungsvertrag und Antrag auf Eintragung jeweils einfach) übermitteln Sie uns bitte mit den notwendigen Anlagen ausschließlich per E-Mail an ausbildung@stbk-niedersachsen.de. Eine Übermittlung über den Postweg ist nicht mehr gewünscht. Per Post eingehende Verträge werden wir nicht bearbeiten, sondern vernichten.
Nach erfolgter Überprüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse werden Eintragungsbestätigungen für Ausbilder*in und Auszubildende*r sowie die Berufsschule versendet.
Für Fragen steht Ihnen Frau Theuner zur Verfügung (E-Mail: Theuner@stbk-niedersachsen.de, Tel.: 0511 28890-12).
Erscheinungsdatum: