Derzeit sorgt aufgrund einer Prüfpraxis der österreichischen, aber auch der französischen Behörden die A1-Bescheinigung für Nachfragen – gerade bei Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland. Um nicht Gefahr einer sozialversicherungsrechtlichen Doppelversicherung zu laufen, ist jeder Beschäftigte bereits seit dem 1. Mai 2010 aufgrund geltender EU-Verordnungen (883/2004 i. V. m. mit Verordnung 987/2009) verpflichtet, bei Tätigkeiten in der EU, im EWR und in der Schweiz eine sog. A1-Bescheinigung bei sich zu führen (siehe dazu auch den Aufsatz von Buschermöhle, DStR 2010, S. 1845 ff.).
Den Volltext finden Sie unter der Rubrik "Für Steuerberater" > "Geschützter Bereich" > "Berufspraxis".
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