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Überbrückungshilfen des Bundes / Antragsstellung durch den Berufsstand (Forts.)

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben in verschiedenen Wirtschaftszweigen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern. 

Das Portal des Bundeswirtschaftsministeriums ist freigeschaltet. Eine Registrierung für die Steuerberaterinnen und Steuerberater dort möglich. Siehe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

Unter folgendem Link finden Sie einen laufend aktualisierten FAQ-Katalog und Checklisten: https://www.bstbk.de/de/infothek

 

Erscheinungsdatum:

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